Einspeisevergütung einfach erklärt
| Einspeisevergütung kurz erklärt | |
|---|---|
| Definition | Gesetzlich geregelte Zahlung für eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien |
| Rechtsgrundlage in Deutschland | Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG |
| Typischer Anwendungsfall | Photovoltaikanlage speist Solarstrom in das öffentliche Netz ein. |
| Zahlungsempfänger | Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlage |
| Zahlungspflichtiger | In der Regel der zuständige Netzbetreiber |
| Abrechnungseinheit | Cent pro eingespeister Kilowattstunde |
| Wichtige Einflussfaktoren | Inbetriebnahmedatum, Anlagenleistung, Standortart und Einspeisemodell |
| Typische Modelle | Überschusseinspeisung und Volleinspeisung |
| Verwandte Begriffe | EEG, Eigenverbrauch, Direktvermarktung, Marktprämie und Netzbetreiber |
| Englischer Begriff | Feed-in Tariff |
Die Einspeisevergütung ist eine Zahlung für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Bei einer Photovoltaikanlage entsteht der Anspruch grundsätzlich für die tatsächlich ins Netz abgegebene Strommenge. Der Netzbetreiber misst die Einspeisung und vergütet jede Kilowattstunde nach dem für die Anlage geltenden Satz.
Wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, von der installierten Leistung und davon ab, ob nur Überschüsse oder der gesamte erzeugte Strom eingespeist werden.
Die Vergütungssätze können sich für neue Anlagen ändern. Maßgeblich ist deshalb nicht der heute veröffentlichte Satz allein, sondern der Vergütungssatz, der für das konkrete Inbetriebnahmedatum und die jeweilige Anlagenklasse gilt.
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein gesetzlicher Zahlungsanspruch für Strom aus erneuerbaren Energien, der dem Netzbetreiber zur Abnahme und Vermarktung überlassen wird.
Der Anlagenbetreiber erhält einen festgelegten Betrag pro eingespeister Kilowattstunde. Bei Photovoltaikanlagen richtet sich die Höhe nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Die Einspeisevergütung ist von der Stromkostenersparnis durch Eigenverbrauch zu unterscheiden. Eigenverbrauch spart den Kauf von Netzstrom, während die Einspeisevergütung eine Zahlung für tatsächlich abgegebenen Strom ist.
Einspeisevergütung einfach erklärt
Eine Photovoltaikanlage erzeugt tagsüber Solarstrom. Ein Teil wird möglicherweise direkt im Gebäude verbraucht. Was übrig bleibt, fließt in das öffentliche Stromnetz.
Für diesen eingespeisten Strom erhält der Anlagenbetreiber Geld. Der Stromzähler erfasst die eingespeiste Energiemenge, und der Netzbetreiber rechnet sie mit dem geltenden Vergütungssatz ab.
Wer den gesamten Solarstrom einspeist, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen höheren Satz erhalten als bei einer Anlage, die zunächst den Eigenverbrauch deckt.
Wie funktioniert die Einspeisevergütung?
| Schritt | Vorgang | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Anlage erzeugt Strom | Eine Photovoltaik- oder andere Erneuerbare-Energien-Anlage produziert elektrische Energie. | Strom steht zur Nutzung oder Einspeisung bereit. |
| 2. Eigenverbrauch wird gedeckt | Bei Überschusseinspeisung nutzen Verbraucher zunächst den Strom vor Ort. | Der Netzbezug sinkt. |
| 3. Überschuss fließt ins Netz | Nicht benötigter Strom wird über den Netzanschluss abgegeben. | Eine vergütungsfähige Einspeisemenge entsteht. |
| 4. Zähler erfasst die Menge | Ein geeigneter Stromzähler misst die eingespeisten Kilowattstunden. | Abrechnungsdaten liegen vor. |
| 5. Netzbetreiber rechnet ab | Die Einspeisemenge wird mit dem geltenden Vergütungssatz multipliziert. | Der Zahlungsanspruch wird berechnet. |
| 6. Auszahlung erfolgt | Abschläge und eine spätere Jahresabrechnung gleichen die tatsächlichen Mengen ab. | Der Anlagenbetreiber erhält die Vergütung. |
Rechtsgrundlage im EEG
In Deutschland ist die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Das EEG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Zahlungsanspruch entsteht und wie die Höhe berechnet wird.
| Regelungsbereich | Bedeutung |
|---|---|
| Zahlungsanspruch | Bestimmt, für welche Strommengen eine Förderung beansprucht werden kann. |
| Veräußerungsform | Ordnet die Anlage der Einspeisevergütung, Marktprämie oder einer anderen Form zu. |
| Vergütungssatz | Richtet sich nach Technologie, Leistung, Standort und Inbetriebnahme. |
| Pflichten | Umfasst unter anderem Registrierung, Messung und erforderliche Meldungen. |
| Auszahlung | Regelt Abschläge, Fälligkeit und Jahresabrechnung. |
Die gesetzlichen Vorgaben können geändert werden. Für konkrete Projekte müssen deshalb die zum Inbetriebnahmezeitpunkt geltenden Regeln geprüft werden.
| Merkmal | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Nutzung des Solarstroms | Strom wird zuerst selbst verbraucht. | Der erzeugte Strom wird vollständig eingespeist. |
| Vergütete Menge | Nur der nicht selbst verbrauchte Überschuss | Nahezu die gesamte erzeugte Strommenge |
| Vergütungssatz | Regulärer Satz | Für geeignete Gebäudeanlagen häufig erhöhter Satz |
| Stromkostenersparnis | Durch Eigenverbrauch möglich | Normalerweise kein Eigenverbrauch aus dieser Anlage |
| Geeignet für | Gebäude mit relevantem Tagesverbrauch | Flächen mit wenig Eigenverbrauch oder bewusstem Einspeisemodell |
Aktuelle Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen
Die folgende Tabelle zeigt die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Einspeisevergütungssätze für neue Solaranlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026. Die Werte gelten für Anlagen bis 100 Kilowatt und können sich für spätere Inbetriebnahmen ändern.
| Anlagenart | Leistungsstufe bis | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|---|
| Gebäude oder Lärmschutzwand | 10 kW | 7,78 Cent/kWh | 12,34 Cent/kWh |
| Gebäude oder Lärmschutzwand | 40 kW | 6,73 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
| Gebäude oder Lärmschutzwand | 100 kW | 5,50 Cent/kWh | 10,35 Cent/kWh |
| Sonstige Anlage | 100 kW | 6,26 Cent/kWh | 6,26 Cent/kWh |
Die Vergütung wird bei größeren Anlagen nicht einfach vollständig mit dem Satz der höchsten Leistungsstufe berechnet. Die einzelnen Leistungsanteile werden nach den jeweils geltenden Stufen bewertet.
Hinweis: Vergütungssätze sind zeitabhängig. Vor einer Investitionsentscheidung sollte immer die aktuelle Veröffentlichung der Bundesnetzagentur geprüft werden.
Wie wird der Vergütungssatz bestimmt?
| Faktor | Einfluss |
|---|---|
| Inbetriebnahmedatum | Bestimmt, welche veröffentlichte Vergütungsperiode gilt. |
| Installierte Leistung | Ordnet Leistungsanteile verschiedenen Vergütungsstufen zu. |
| Anlagenstandort | Gebäudeanlagen und sonstige Anlagen können unterschiedliche Sätze erhalten. |
| Einspeisemodell | Teil- und Volleinspeisung werden teilweise unterschiedlich vergütet. |
| Veräußerungsform | Einspeisevergütung und Marktprämie folgen unterschiedlichen Abrechnungsmodellen. |
| Gesetzliche Voraussetzungen | Fehlende Meldungen oder Pflichtverstöße können die Auszahlung hemmen oder Zahlungen auslösen. |
Vergütung nach Leistungsstufen
Bei einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung oberhalb der ersten Grenze wird nicht die gesamte Anlage mit dem niedrigeren Satz der höheren Stufe vergütet.
Stattdessen werden die Leistungsanteile schrittweise berechnet.
| Leistungsanteil | Berechnung |
|---|---|
| Erster Anteil | Wird mit dem Satz der ersten Leistungsstufe bewertet. |
| Zweiter Anteil | Nur die Leistung oberhalb der ersten Grenze erhält den Satz der zweiten Stufe. |
| Weitere Anteile | Werden entsprechend den nächsten Stufen berechnet. |
Aus den einzelnen Anteilen ergibt sich ein gewichteter durchschnittlicher Vergütungssatz für die gesamte eingespeiste Strommenge.
Beispiel zur Berechnung
Eine Gebäudeanlage mit 8 Kilowatt Leistung speist im Jahr 5.000 Kilowattstunden als Überschuss ein. Für das Beispiel wird ein Vergütungssatz von 7,78 Cent pro Kilowattstunde angenommen.
| Wert | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Eingespeiste Energie | 5.000 kWh | 5.000 kWh |
| Vergütungssatz | 7,78 Cent/kWh | 0,0778 Euro/kWh |
| Jahresvergütung | 5.000 × 0,0778 Euro | 389 Euro |
Das Beispiel berücksichtigt keine steuerlichen Auswirkungen, Messkosten, Abzüge oder besonderen Vertragsbedingungen.
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Der EEG-Zahlungsanspruch gilt grundsätzlich für einen gesetzlich festgelegten Förderzeitraum. Bei Photovoltaikanlagen wird häufig von einer Vergütung über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gesprochen.
Entscheidend sind jedoch die für die konkrete Anlage geltenden Übergangs- und Gesetzesregelungen.
| Zeitpunkt | Bedeutung |
|---|---|
| Inbetriebnahme | Legt den maßgeblichen Vergütungssatz und den Beginn der Förderung fest. |
| Förderzeitraum | Der Satz bleibt für die Anlage grundsätzlich über den gesetzlichen Zeitraum maßgeblich. |
| Ende des Förderzeitraums | Danach gelten besondere Regeln für ausgeförderte Anlagen oder eine andere Vermarktung. |
Einspeisevergütung und Eigenverbrauch
Bei der Überschusseinspeisung besteht der wirtschaftliche Nutzen aus zwei Teilen: vermiedenen Stromkosten durch Eigenverbrauch und Einnahmen aus der Einspeisevergütung.
| Strommenge | Wirtschaftlicher Nutzen |
|---|---|
| Selbst verbrauchter Solarstrom | Reduziert den Bezug von Netzstrom. |
| Eingespeister Solarstrom | Wird mit dem geltenden Satz vergütet. |
| Gespeicherter Solarstrom | Kann später den Eigenverbrauch erhöhen, verursacht aber Speicherverluste und Kosten. |
Da der Haushaltsstrompreis häufig höher als die Einspeisevergütung ist, kann Eigenverbrauch wirtschaftlich besonders wertvoll sein. Das hängt jedoch von Anschaffungskosten, Verbrauchsprofil und Anlagenauslegung ab.
| Merkmal | Einspeisevergütung | Marktprämie |
|---|---|---|
| Vermarktung | Netzbetreiber übernimmt die Abnahme und Vermarktung. | Strom wird über einen Direktvermarkter vermarktet. |
| Zahlung | Festgelegte Vergütung pro Kilowattstunde | Markterlös plus gleitende Marktprämie |
| Aufwand | Vergleichsweise gering | Höherer organisatorischer und technischer Aufwand |
| Typische Anlagen | Kleine und mittlere Anlagen | Größere oder direkt vermarktete Anlagen |
| Marktrisiko | Geringer | Teilweise von Marktwert und Vermarktung abhängig |
Voraussetzungen für die Auszahlung
| Voraussetzung | Bedeutung |
|---|---|
| Netzanschluss | Die Anlage muss ordnungsgemäß mit dem Stromnetz verbunden sein. |
| Geeignete Messung | Die eingespeiste Strommenge muss nachvollziehbar erfasst werden. |
| Registrierung | Die Anlage muss fristgerecht im Marktstammdatenregister eingetragen werden. |
| Zuordnung zur Veräußerungsform | Die Anlage muss korrekt der Einspeisevergütung oder einer anderen Form zugeordnet sein. |
| Abrechnungsdaten | Netzbetreiber benötigt vollständige Angaben zur Anlage und zum Betreiber. |
| Jahresmeldung | Erforderliche Einspeise- und Anlagendaten müssen rechtzeitig übermittelt werden. |
Fehlende Angaben können dazu führen, dass Zahlungen vorübergehend nicht fällig werden oder gesetzliche Sanktionen entstehen.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Das Marktstammdatenregister erfasst Erzeugungsanlagen, Speicher und Marktakteure des deutschen Energiesystems.
Für eine Photovoltaikanlage müssen unter anderem Betreiber, Standort, Leistung und Inbetriebnahmedatum gemeldet werden.
| Warum die Registrierung wichtig ist | Folge |
|---|---|
| Gesetzliche Meldepflicht | Die Anlage wird offiziell erfasst. |
| Grundlage der Abrechnung | Netzbetreiber kann Anlagendaten prüfen. |
| Fälligkeit der Förderung | Ohne erforderliche Registrierung kann die Auszahlung gehemmt sein. |
| Transparenz | Ausbau und Struktur der Energieanlagen werden statistisch sichtbar. |
Auszahlung und Abrechnung
Die Einspeisevergütung wird häufig zunächst über regelmäßige Abschlagszahlungen ausgezahlt. Nach Ablauf des Abrechnungsjahres erfolgt eine Endabrechnung anhand der tatsächlichen Einspeisemenge.
| Abrechnungsschritt | Beschreibung |
|---|---|
| Prognose | Netzbetreiber schätzt die erwartete Einspeisung. |
| Abschlag | Regelmäßige Teilzahlung auf den erwarteten Jahresanspruch |
| Zählerstand | Tatsächliche Einspeisemenge wird erfasst oder übermittelt. |
| Jahresabrechnung | Gezahlte Abschläge werden mit dem echten Anspruch verrechnet. |
| Nachzahlung oder Erstattung | Differenzen werden ausgeglichen. |
Einspeisevergütung bei Balkonkraftwerken
Auch kleine Steckersolargeräte können Strom in das öffentliche Netz abgeben. In der Praxis wird bei solchen Anlagen häufig auf eine Vergütung verzichtet, weil die eingespeisten Überschüsse gering und die Abrechnung vergleichsweise aufwendig sein können.
Für Steckersolargeräte bestehen besondere Vereinfachungen. Eine reguläre Vergütung kann andere Anforderungen an Messung, Zuordnung und Abrechnung auslösen.
| Variante | Folge |
|---|---|
| Unentgeltliche Abnahme | Netzbetreiber nimmt Überschüsse ab, zahlt aber keine Einspeisevergütung. |
| Reguläre Einspeisevergütung | Vergütung kann beansprucht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Eigenverbrauch | Der größte wirtschaftliche Nutzen entsteht meist durch direkt vermiedenen Netzstrom. |
Was passiert nach Ende der EEG-Förderung?
Nach Ablauf des ursprünglichen Förderzeitraums kann eine Photovoltaikanlage technisch weiterhin Strom erzeugen.
| Möglichkeit | Beschreibung |
|---|---|
| Weiterbetrieb mit Eigenverbrauch | Solarstrom wird möglichst direkt selbst genutzt. |
| Überschusseinspeisung | Nicht verbrauchter Strom wird nach den Regeln für ausgeförderte Anlagen abgegeben. |
| Direktvermarktung | Strom wird über einen Marktpartner verkauft. |
| Speichernutzung | Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch erhöhen. |
| Repowering | Alte Komponenten werden ersetzt oder die Anlage erweitert. |
Welche Möglichkeit wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Restleistung, Stromverbrauch, Messkonzept und aktuellen gesetzlichen Regeln ab.
Vorteile der Einspeisevergütung
- Planbare Einnahmen: Der Vergütungssatz steht für die konkrete Anlage grundsätzlich langfristig fest.
- Geringeres Vermarktungsrisiko: Der Netzbetreiber übernimmt bei der Einspeisevergütung die Vermarktung.
- Förderung erneuerbarer Energien: Anlagenbetreiber erhalten einen finanziellen Anreiz zur Stromerzeugung.
- Einfache Abrechnung: Eingespeiste Kilowattstunden werden mit einem festgelegten Satz vergütet.
- Auch Überschüsse haben einen Wert: Nicht selbst verbrauchter Strom bleibt wirtschaftlich nutzbar.
- Gesetzlicher Anspruch: Ein gesonderter Vergütungsvertrag ist für den gesetzlichen Anspruch grundsätzlich nicht zwingend erforderlich.
Nachteile und Grenzen
Niedriger als der Strombezugspreis
Die Vergütung pro Kilowattstunde kann deutlich unter dem Preis für bezogenen Haushaltsstrom liegen.
Zeitabhängige Sätze
Neue Anlagen können andere Vergütungssätze erhalten als ältere Anlagen.
Formale Pflichten
Registrierung, Messung und Meldungen müssen korrekt erfolgen.
Begrenzte Laufzeit
Der ursprüngliche Förderanspruch endet nach dem gesetzlichen Zeitraum.
Keine Vergütung für Eigenverbrauch
Selbst verbrauchter Strom wird nicht eingespeist und deshalb nicht vergütet.
Komplexe Sonderfälle
Speicher, Anlagenerweiterungen, mehrere Betreiber oder gemischte Messkonzepte können die Abrechnung erschweren.
Typische Fehler und Missverständnisse
- Viele Menschen glauben, die Einspeisevergütung gelte für den gesamten erzeugten Strom. Bei Überschusseinspeisung wird nur der tatsächlich ins Netz abgegebene Anteil vergütet.
- Viele Menschen glauben, alle Anlagen erhielten denselben Satz. Tatsächlich hängen die Sätze von Inbetriebnahme, Leistung, Standort und Modell ab.
- Viele Menschen glauben, der aktuell veröffentlichte Satz gelte automatisch für alte Anlagen. Tatsächlich bleibt für Bestandsanlagen grundsätzlich der frühere anlagenspezifische Satz maßgeblich.
- Viele Menschen glauben, Volleinspeisung sei immer wirtschaftlicher. Tatsächlich muss der höhere Satz mit dem Wert des möglichen Eigenverbrauchs verglichen werden.
- Viele Menschen glauben, ein Vertrag mit dem Netzbetreiber sei zwingend Voraussetzung. Der gesetzliche Anspruch kann grundsätzlich auch ohne gesonderten Vertrag bestehen.
- Viele Menschen glauben, die Anmeldung beim Installateur reiche aus. Tatsächlich bestehen eigene Pflichten des Anlagenbetreibers.
- Viele Menschen glauben, die Einspeisevergütung werde unbegrenzt gezahlt. Tatsächlich ist der Förderzeitraum gesetzlich begrenzt.
- Viele Menschen glauben, Balkonkraftwerke erhielten automatisch Geld für Überschüsse. Tatsächlich wird bei ihnen häufig die unentgeltliche Abnahme genutzt.
Wussten Sie schon?
- Der Vergütungssatz einer bestehenden Anlage ändert sich nicht automatisch, nur weil für neue Anlagen andere Sätze veröffentlicht werden.
- Bei größeren Anlagen werden Leistungsstufen anteilig und nicht pauschal berechnet.
- Für Volleinspeisung gelten bei geeigneten Gebäudeanlagen häufig höhere Vergütungssätze als für Überschusseinspeisung.
Merksatz
Die Einspeisevergütung bezahlt nicht den erzeugten, sondern den tatsächlich in das öffentliche Netz eingespeisten Strom.
Fazit
Die Einspeisevergütung ist ein gesetzlich geregelter Zahlungsanspruch für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Bei Photovoltaikanlagen hängt der Vergütungssatz insbesondere von Inbetriebnahmedatum, installierter Leistung, Standortart und Einspeisemodell ab. Überschusseinspeisung kombiniert Eigenverbrauch mit Vergütung, während Volleinspeisung den gesamten erzeugten Strom dem Netz zur Verfügung stellt.
Für die Auszahlung sind eine korrekte Registrierung, Messung, Zuordnung und Übermittlung der erforderlichen Daten entscheidend. Da sich Sätze und rechtliche Vorgaben für neue Anlagen ändern können, sollten vor Inbetriebnahme immer die aktuellen Informationen der Bundesnetzagentur und die geltende EEG-Fassung geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen zu Einspeisevergütung
Was ist die Einspeisevergütung einfach erklärt?
Die Einspeisevergütung ist eine Zahlung für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Die Zahlung wird in der Regel durch den zuständigen Netzbetreiber abgewickelt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Die Höhe hängt von Inbetriebnahmedatum, Anlagenleistung, Standort und Einspeisemodell ab. Die aktuellen Sätze werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Bei Photovoltaikanlagen gilt grundsätzlich ein gesetzlich festgelegter Förderzeitraum, häufig 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Maßgeblich ist die für die konkrete Anlage geltende Rechtslage.
Was ist der Unterschied zwischen Überschuss- und Volleinspeisung?
Bei Überschusseinspeisung wird Solarstrom zuerst selbst verbraucht und nur der Rest eingespeist. Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom in das Netz abgegeben.
Bleibt die Einspeisevergütung einer Anlage gleich?
Der bei Inbetriebnahme maßgebliche Vergütungssatz bleibt für die Anlage grundsätzlich über den gesetzlichen Förderzeitraum maßgeblich.
Wird selbst verbrauchter Solarstrom vergütet?
Nein. Die Einspeisevergütung gilt nur für die tatsächlich in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge.
Muss eine Photovoltaikanlage registriert werden?
Ja. Die Anlage muss unter anderem im Marktstammdatenregister registriert werden. Ohne erforderliche Registrierung kann die Auszahlung gehemmt sein.
Braucht man einen Vertrag mit dem Netzbetreiber?
Für den gesetzlichen Zahlungsanspruch ist grundsätzlich kein gesonderter Vergütungsvertrag erforderlich. Ein Vertrag kann jedoch Abwicklungsdetails klarstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Einspeisevergütung und Marktprämie?
Bei der Einspeisevergütung übernimmt der Netzbetreiber die Vermarktung. Bei der Marktprämie wird der Strom über einen Direktvermarkter verkauft und durch eine gleitende Prämie ergänzt.
Gibt es Einspeisevergütung für ein Balkonkraftwerk?
Eine reguläre Vergütung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Viele Steckersolargeräte werden jedoch der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet.
Was passiert nach Ablauf der Einspeisevergütung?
Die Anlage kann weiterbetrieben werden. Möglich sind Eigenverbrauch, eine Vergütung nach Regeln für ausgeförderte Anlagen oder eine andere Form der Vermarktung.