Bausparvertrag



Bauspardarlehen - Darlehen von Bausparkassen

Das Bausparen beruht auf dem Prinzip gegenseitiger Hilfe. Ein großer Kreis von Sparern stellt angespartes Kapital für zinsgünstige Bauspardarlehen zur Verfügung und erlangt dadurch selbst einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen.

Es gibt einen monatlichen Regelsparbetrag, der aber nicht unbedingt eingehalten werden muss. Es bleibt dem Sparer überlassen, ob er einen höheren Betrag oder wenn es die Situation nicht zulässt, einen geringeren Betrag einzahlt. Wann das Vertragsziel erreicht ist, bestimmt der Sparer im Grunde selbst bzw. seine eigene Sparfähigkeit oder er orientiert sich an den prämien- oder steuerbegünstigten Höchstbeträgen.

Während der Vertragslaufzeit sind diverse Änderungen möglich: wie Ermäßigung/Erhöhung der Bausparsumme, Teilung des Vertrages oder Zusammenlegung mehrerer Verträge. Allerdings sind für solche Vertragsänderungen bestimmte Stichtage zu berücksichtigen.

Auch eine Übertragung unter Verwandten ist möglich, bedarf aber der Zustimmung der Bausparkasse. Eine Kündigung des Vertrages ist jederzeit möglich. Das bis dahin angesparte Guthaben und die Zinsen erhält der Sparer unter Berücksichtigung der AGB innerhalb einer bestimmten Frist zurück.

Wird ein Vertrag nach Ablauf der Steuer- oder Prämiensperrfrist gekündigt, so wird dem Sparer neben dem Guthaben und den Zinsen auch die Wohnungsbauprämie ausgezahlt. Erfolgt die Kündigung jedoch innerhalb der Sperrfrist, geht die Prämie - auch wenn das Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird - verloren.

Ebenso die Arbeitnehmersparzulage oder evtl. in Anspruch genommene Steuervorteile. All dies fordert das Finanzamt zurück. Für die Zuteilung eines Bausparvertrages sind bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Eine Zuteilungsliste wird für jede Zuteilungsperiode aufgestellt. In dieser Liste hat der Vertrag mit der höchsten Bewertungszahl den Vorrang. Die Zuteilung erfolgt nur auf Antrag.


Der Bausparvertrag kann auch übertragen werden.