Versicherungen



Einige Arten von Versicherungen

Es gibt viele Arten von Versicherungen, die alle möglichen Risiken des Lebens finanziell absichern. Das Prinzip funktioniert so, dass alle Versicherungsnehmer monatlich, viertel-, halb- oder ganzjährig einen bestimmten Beitrag zahlen, und die Versicherung aus diesem mehr oder weniger vollen Topf den Schaden ausgleicht.

Als eine der Wichtigsten, die jeder Mensch abgeschlossen haben sollte, ist die Privathaftpflichtversicherung zu nennen. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, gegen einen vorher vereinbarten Beitrag eine bestimmte Versicherungssumme auszuzahlen. Auch der Höchstbetrag wird vorher im Vertrag fixiert. Dieser muss höher angesetzt werden, als die meisten Menschen vermuten. Viel zu leicht hat man einen Schaden angerichtet, für den die Haftpflichtversicherung dann aufkommt und den man aus eigener Tasche nicht bezahlen könnte.
Das ist immer dann der Fall, wenn z. B. das eigene mitversicherte Kind durch Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem mehrere Autos beschädigt werden. Aber auch bei geringeren Schäden tritt die Versicherung in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer einem Anderen versehentlich etwas kaputt macht. Wie leicht ist die kostbare chinesische Vase eines Freundes in Scherben, wenn der Versicherte dagegen stößt.

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Eine weitere Pflichtversicherung ist die Autohaftpflicht. Wer aus Unachtsamkeit einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Schaden zufügt, für den tritt die Versicherung ein. Allerdings steigen dann auch seine Versicherungsbeiträge. Ausgeschlossen sind Schäden, die unter Alkoholeinfluss verursacht wurden oder bei Fahrerflucht.

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Um sich gegen Regressansprüche wegen Wasserschadens nach einem Wasserrohrbruch zu schützen, sollte man eine Hausratversicherung abschließen. Die tritt auch bei Brand- Strum oder Hagelschäden ein. Sollte die Wohnung dadurch unbewohnbar sein, zahlt die Versicherung auch einen Teil der Hotelkosten.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie prüft die Möglichkeit eines Sieges bei Gericht. Sind die Erfolsaussichten gut, übernimmt diese die Anwalts- und Gerichtskosten.

Dringend zu empfehlen ist der Abschluss einer Krankenversicherung. Es werden Arzt- und Krankenhauskosten übernommen und bei länger als 6 Wochen anhaltender Krankheit, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung mehr leistet, das Krankengeld bezahlt.
Eine Renten- und Arbeitslosigkeitversicherung ist für alle Angestellten eine Pflichtversicherung, an der sich, wie auch bei der Krankenversicherung der Arbeitgeber finanziell beteiligt. Selbständige und Freiberufler können sich freiwillig versichern.
In Zeiten immer knapper werdender Kassen sinken die Leistungen dieser Versicherungen permanent, so dass es sinnvoll ist, Zusatzversicherungen z. B. für Zahnersatz oder Erwerbsunfähigkeit abzuschließen.