Schufa



Die Daten bei der Schufa

Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ) sammelt wirtschaftliche Daten von Personen. Bei jeder Konteneröffnung oder Kreditvertrag werden die Daten an die Schufa weitergeleitet. Dabei erhebt die Schufa keine eigenen Daten, sondern sammelt die Informationen, die sie von ihren Vertragspartnern erhält. Des weiteren werden durch die Schufa die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte ausgewertet´, in denen diejenigen Personen erfasst sind, die eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Durch ein sogenanntes Prognoseverfahren bewertet die Schufa die Kreditwürdigkeit (Bonität) in Form von Punkten, die einen Wert zwischen 1 und 1000 haben können. Je niedriger der Punktewert, desto schlechter ist es um die finanzielle Prognose des Bewerteten bestellt.

Dabei werden nicht die Daten einzelner Person ausgewertet. Die Daten des Einzelnen werden einer statistischen Vergleichsgruppe zugeordnet, deren Zahlungsverhalten bekannt ist.

In den meisten Verträgen, vom Autoleasingvertrag über den Handyvertrag bis hin zum eigentlichen Kreditvertrag gibt es die sogenannte Schufa - Klausel, in der sie sich mit der Datenweitergabe durch den Vertragspartner an die Schufa einverstanden erklären. Zwar besteht keine Verpflichtung, der Schufa Klausel zuzustimmen, allerdings wird der Vertragspartner in der dann auch den Vertrag verweigern.

Gespeichert werden neben den Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die aktuelle Anschrift und die Voranschrift) auch vorhandene Kredite, Bankkonten, Mobilfunkkonten, Leasingverträge, Bankbürgschaften sowie Ratenzahlungsvereinbarungen und Kreditkarten sowie die damit verbundenen Daten wie Laufzeit, Zahlungsauffälligkeiten und Kündigungen.
Dazu kommen noch Vollstreckungsmaßnahmen: Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung und Eröffnung eine Verbraucherinsolvenzverfahrens oder der Regelinsolvenz. Angaben über den Familienstand, das Vermögen und Einkommen sowie des Arbeitgebers dürfen bei der Schufa nicht gespeichert werden.

Die Daten müssen nach einer bestimmten Zeit unaufgefordert durch die Schufa gelöscht werden. In der Regel sind das 3 Jahre nach Vertragsende. Girokontendaten werden sofort nach Kündigung durch den Kunden gelöscht.

Alle Bürger haben die Möglichkeit, gegen 7,60 € Gebühr, eine Selbstauskunft über die von ihm gesammelten Daten zu erhalten. Diese können sie bei der für sie örtlich zuständigen Schufa beantragen.